UNSERE RICHTLINIEN IM DIREKTVERTRIEB
Generell möchten wir allen Kunden einen ehrlichen Vorteil bieten: Ein innovatives Produkt, ein günstigeres – oder auch mehr Leistung zum gleichen Preis. Das sind wir auch unseren Beratern/innen schuldig, damit diese die Konsumenten guten Gewissens beraten können.
Bestandteil jedes Arbeitsvertrages sind auch Verhaltensnormen, die wir hier im Auszug dokumentieren:
- Der/die Arbeitnehmer/in wird darauf achten, dass er stets korrekt und sauber gekleidet (Herren: Anzug und Krawatte, Damen: Kostüm oder Hosenanzug) auftritt. Die Kunden sind stets höflich, freundlich und kompetent zu beraten.
- Der Lichtbildausweis ist stets an einer sichtbaren Stelle zu tragen.
- Altenheime, Pflegeheime, Schulen etc. sind zwecks Vertragsvermittlung keinesfalls aufzusuchen.
- Der Kunde ist wahrheitsgemäß über die Produkte und Konditionen zu informieren und auf alle einmaligen, monatlichen und sonstigen Kosten, die durch die Kaufentscheidung auf den Kunden zukommen, hinzuweisen.