FAIR PLAY: AUCH IM WETTBEWERB

Ranger Marketing achtet neben der korrekten und vorteilhaften Kundenberatung auch auf ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten.

Insbesondere am Energiemarkt sind wir uns der Problematik bewusst, dass der Kunde mit dem Thema „Strom“ einstweilen das lokale Stadtwerk assoziiert. Bestandteil des – für unser Vertriebsteam verpflichtenden – E-Learnings sind neben den Tarifen oder der Funktionsweise der Stromversorgung auch konkrete Vorgaben zu einer korrekten Vorstellung beim Verbraucher. Beispiel für den Produktpartner Süwag:

Jedem der potenziellen Kunden sollte klar sein, dass wir im Auftrag von Süwag tätig sind, dies in Konkurrenz zum Altversorger und dass es um den vorteilhaften Wechsel zum Anbieter Süwag geht. (rechts der komplette Schulungsteil zu diesem Thema)

Darüber hinaus sind die Vorgaben bzw. Verbote zur Artikulation im Kundengespräch Bestandteil jedes Arbeitsvertrages. Bereits bei der Ansprache wird somit großen Wert darauf gelegt, Missverständnisse zu vermeiden. Dies lassen wir uns im Falle eines Abschlusses schriftlich bestätigen:

Zusatzerklärung

Ohne eine solche Zusatzerklärung akzeptiert Ranger Marketing keinen Kundenauftrag. Auch in der Direktverifizierung stellen wir uns bspw. „im Auftrag des Stromanbieters E wie Einfach“ vor und sprechen den Verbraucher proaktiv auf wettbewerbsrechtliche Themen an: „Dann ist Ihnen auch bewusst, dass E wie Einfach nicht mit den Stadtwerken zusammen arbeitet – nicht dass es zu Verwechslungen kommt.“

Bei Abweichungen gelten klare Regelungen:

Falls dennoch mal ein Missverständnis beim Kunden auftreten sollte, darf es zu keiner Verifizierung des Auftrags kommen. Dieser wird an das Customer Care weitergeleitet.

Auf Teamleiterebene erfolgt dann eine Klärung, ggf. ein Storno seitens Ranger Marketing oder auf Kundenwunsch sowie eine Eskalation an den betreffenden Mitarbeiter.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gern an das Team qualitaetsmanagement@ranger.de. Einzelne Produktpartner wurden exemplarisch genannt.

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